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Information für Bildungsträger |
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Instrumentenreform 2012 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 21.09.2011 der Reform der Förderinstrumente für Arbeitslose zugestimmt.
Das Gutscheinverfahren wird erweitert Für Teilnehmende an Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen zukünftig auch Gutscheine ausgestellt werden können. Die Teilnehmenden können sich damit die durchführenden Träger von Maßnahmen selbst auswählen. Der Träger reicht den Gutschein bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ein. Das Vergaberecht erlaubt allerdings weiterhin, Träger mit der Durchführung von Maßnahmen zu beauftragen.
Die Trägerzulassung durch die fachkundigen Stellen wird ausgeweitet Alle Träger, die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung durchführen, benötigen demnächst eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle (FKS).
Die Maßnahmenzulassung durch die fachkundigen Stellen wird ausgeweitet Zukünftig sollen auch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von einer fachkundigen Stelle (FKS) zugelassen werden. Die Zulassungspflicht galt bisher nur im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung.
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