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Nachhaltigkeit 3: Öko-Design-Verordnung – Informationspflichten für Unternehmen

Die Europäische Union hat durch die Einigung von Parlament und Rat die neue Öko-Design-Verordnung auf den Weg gebracht. Öko-Design bezeichnet die umweltgerechte Gestaltung von Produkten.

Während die bereits bestehende Öko-Design-Richtlinie darauf abzielte, die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten zu verbessern, wird die neue Öko-Design-Verordnung nahezu alle in der EU hergestellten Produkte, Zwischenprodukte und Bauteile abdecken. Lediglich Lebensmittel, Futter, Arzneimittel, KFZ sowie Produkte der Sicherheit und Verteidigung sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die EU erhält somit die Befugnis, Leistungsanforderungen an die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit festzulegen. Für unverkaufte Textilien können Vernichtungsverbote verhängt werden.

Unternehmen werden verpflichtet, umfangreiche Informationen bereitzustellen, darunter Angaben zu Reparaturmöglichkeiten, Energieeffizienz, Umweltauswirkungen und dem CO2-Fußabdruck ihrer Produkte. Auch für Importeure gelten höhere Standards.

Betroffene Unternehmen haben 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Die Öko-Design-Verordnung soll voraussichtlich Mitte 2024 vom EU-Parlament bestätigt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

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