PPWR: Neue EU-Verpackungsverordnung bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen – ein Compliance-Thema für Ihr Managementsystem
Die PPWR kommt – jetzt Handlungsbedarf prüfen
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wird der europäische Rechtsrahmen für Verpackungen grundlegend modernisiert. Die Verordnung (EU) 2025/40 wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Damit ersetzt sie schrittweise die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie und ergänzt bzw. überlagert nationale Regelungen wie das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG).
Für Unternehmen bedeutet dies: Verpackungen werden künftig über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg stärker reguliert – von der Gestaltung und Materialauswahl über Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile bis hin zu Kennzeichnung, Dokumentation und erweiterten Herstellerpflichten.
Ziele der neuen Verordnung
Die PPWR ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Green Deals und der Kreislaufwirtschaftsstrategie. Hintergrund sind die stetig steigenden Verpackungsmengen in Europa sowie der hohe Verbrauch von Primärrohstoffen.
Die Verordnung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Verringerung des Verpackungsaufkommens
- Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen
- Verbesserung der Recyclingfähigkeit
- Erhöhung des Einsatzes von Rezyklaten
- Vereinheitlichung der Anforderungen innerhalb der EU
- Reduzierung von Umweltbelastungen und Ressourcenverbrauch
Wer ist betroffen?
Die neuen Anforderungen richten sich an nahezu alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette, darunter:
- Hersteller und Produzenten von Verpackungen
- Inverkehrbringer verpackter Produkte
- Importeure
- Händler und Vertreiber
- Fulfillment-Dienstleister
- Online-Händler und Marktplätze
Insbesondere Unternehmen mit europaweiten Lieferketten oder grenzüberschreitendem Versand sollten die neuen Verpflichtungen frühzeitig analysieren.
Wichtige neue Anforderungen
Die PPWR führt zahlreiche neue Anforderungen ein, die teilweise stufenweise wirksam werden:
1. Recyclingfähigkeit wird Pflicht
Verpackungen müssen künftig definierte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen. Langfristig sollen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden dürfen, die entsprechend ausgelegt sind.
2. Mindestanteile an Rezyklaten
Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden verpflichtende Mindestanteile an recyceltem Material eingeführt. Dadurch soll der Einsatz von Sekundärrohstoffen gefördert werden.
3. Verpackungsminimierung
Unternehmen müssen nachweisen können, dass Verpackungen auf das notwendige Maß reduziert wurden. Überdimensionierte Verpackungen und sogenannte „Mogelpackungen“ geraten stärker in den Fokus.
4. Erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten
Die Verordnung verlangt umfangreiche technische Dokumentationen, Konformitätsbewertungen und teilweise Konformitätserklärungen. Unternehmen müssen nachvollziehbar dokumentieren können, dass ihre Verpackungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
5. Neue Kennzeichnungsanforderungen
Verpackungen werden künftig europaweit einheitlicher gekennzeichnet, um Verbraucher bei der Abfalltrennung und Rückführung in den Wertstoffkreislauf zu unterstützen.
Was bedeutet das für Managementsysteme?
Die PPWR stellt nicht nur Umwelt- und Compliance-Themen in den Mittelpunkt, sondern wirkt sich auch auf Qualitäts-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme aus.
Insbesondere Unternehmen mit zertifizierten Managementsystemen nach ISO 14001 oder ISO 9001 sollten prüfen:
- Sind die neuen gesetzlichen Anforderungen im Rechtskataster erfasst?
- Wurden relevante Compliance-Pflichten bewertet?
- Sind Verantwortlichkeiten festgelegt?
- Werden Verpackungen als Umweltaspekt bzw. Compliance-Thema betrachtet?
- Sind Lieferanten und Beschaffungsprozesse betroffen?
- Müssen Risiken und Chancen neu bewertet werden?
In internen Auditprogrammen und Managementbewertungen sollte die PPWR künftig als relevantes Compliance-Thema berücksichtigt werden. Bereits heute wird die Verordnung in vielen Organisationen als zukünftige gesetzliche Verpflichtung in Pflichtenmanagement-Systeme aufgenommen. Dies wird auch in internen Auditunterlagen und Compliance-Bewertungen zunehmend thematisiert.
Unsere Empfehlung
Auch wenn viele Detailregelungen erst schrittweise wirksam werden, sollten Unternehmen die verbleibende Zeit bis zum Geltungsbeginn nutzen:
- Betroffene Verpackungen identifizieren
- Lieferketten und Lieferanten bewerten
- Rechtskataster und Pflichtenmanagement aktualisieren
- Dokumentationsanforderungen prüfen
- Verpackungsdesign und Materialeinsatz überprüfen
- Verantwortlichkeiten festlegen
- Auditoren und Verantwortliche schulen
Fazit
Die PPWR ist weit mehr als eine Aktualisierung des bestehenden Verpackungsrechts. Sie markiert einen grundlegenden Wandel hin zu einer ressourcenschonenden und kreislauforientierten Verpackungswirtschaft. Für viele Unternehmen entstehen neue technische, organisatorische und dokumentarische Anforderungen. Wer die Umstellung frühzeitig vorbereitet, reduziert Umsetzungsrisiken und kann die neuen Anforderungen als Chance für nachhaltigere Produkte und Prozesse nutzen.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung der PPWR, zur Integration in Ihr Rechtskataster oder zu den Auswirkungen auf Ihr Managementsystem? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung und Umsetzung der neuen Anforderungen.
