AZAV: Neue Empfehlungen des Beirats
Mit der Bekanntmachung vom 07.11.2019 sind neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III veröffentlicht worden. Sie sind gültig ab dem 01.01.2020 und betreffen alle Zertifikate von Neuzulassungen.
Die Empfehlung des Beirats betreffen Standards für Träger- und Maßnahme-Zertifikate nach § 181 Abs. 6 SGB III i.V.m. § 5 AZAV