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AZAV: Neue Empfehlungen des Beirats

Mit der Bekanntmachung vom 07.11.2019 sind neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III veröffentlicht worden. Sie sind gültig ab dem 01.01.2020 und betreffen alle Zertifikate von Neuzulassungen.

 

Die Empfehlung des Beirats betreffen Standards für Träger- und Maßnahme-Zertifikate nach § 181 Abs. 6 SGB III i.V.m. § 5 AZAV

www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf

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