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AZAV: Empfehlung der BA an die DAkkS/ die fachkundigen Stellen für zugelassene Maßnahmen

Die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland und der Welt gewinnt derzeit an erheblicher Dynamik. Untersagt ist mittlerweile unter anderem die Wahrnehmung von Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen auch im Bereich der Arbeitsförderung.

Dies hat zwangsläufig die Aussetzung der Präsenzunterrichtszeiten an nahezu allen Standorten der zugelassenen Träger zur Folge. Dies erfordert die Prüfung der Träger, inwieweit die Unterrichtung bzw. Unterweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch alternative Methoden sichergestellt werden kann (z.B. E-Learning, Selbstlernphasen etc.)
Grundsätzlich gilt, dass der Träger die personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung stellen muss, die für eine erfolgreiche Durchführung der Arbeitsmarktdienstleistung erforderlich sind und die die Grundlage der Träger- und Maßnahmenzulassung (z.B. Angaben im Konzept) sind. Innerhalb dieser Grundlage der Träger- und Maßnahmezulassungen bleibt es dem Träger überlassen mit welchen Methoden er die Arbeitsmarktdienstleistung erbringt.
Sofern nun aufgrund der aktuellen Situation alternative Verfahren, die nicht Gegenstand der Zertifizierung waren angewendet werden sollen ergeht folgende Empfehlung:

siehe Anlage

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