AZAV: Neuregelungen zum 01.10.2020
- Neuregelung zur Gruppengröße
- Kostenzustimmungsverfahren für Maßnahmen nach § 45 SGB III
- Die Neuregelung zur Gruppengröße (Kalkulationsgrundlage 12 anstatt 15 Teilnehmende) wird zum 01.10.2020 in Kraft treten.
- Analog zu FbW-Maßnahmen (Fachbereich 4, Maßnahmen nach §§ 81, 82 SGB III) wird für Maßnahmen nach § 45 SGB III auch ein Kostenzustimmungsverfahren eingeführt sowie ein „25-Prozent-Korridor" zur Zustimmung durch Fachkundige Stellen für beide Maßnahmearten.