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Beratung mit System
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Bildungsträger / AZAV:

Der Prüfdienst AMDL legt bei seinen aktuellen Überprüfungen besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Datenschutzes.

Im Schwerpunkt geht es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittländer in nicht EU-Staaten (Stichwort EU-DSGVO). Hier gibt es von den Herstellern wie Zoom oder MS Teams entsprechende Konformitätsbescheinigungen für die Verwendung von Servern in EU-Staaten. 

Bildungsträger sollten folgendes beachten:

  • Konformitätsbescheinigungen sollten bei einer Überprüfung vorliegen.
  • Teilnehmer an Maßnahmen sollten der Nutzung von Software für Videokonferenzen zustimmen.
  • Eine Bewertung des Datenschutzbeauftragten sollte vorliegen.

 

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