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Kernelemente zur Weiterbildung und Qualifizierung: Angekündigte Gesetzesänderungen im SGB III und SGB II

Das Jahr 2023 bringt wichtige Veränderungen im Bereich der Weiterbildung und Qualifizierung mit sich. Mit den angekündigten Gesetzesänderungen im Sozialgesetzbuch III (SGB III) und Sozialgesetzbuch II (SGB II) sollen die Rahmenbedingungen für Weiterbildungsmaßnahmen verbessert werden. Diese Regelungen treten zweistufig in Kraft.

Zum 1. Januar 2023 sind u.a. folgende Maßnahmen in Kraft getreten:

  • Einführung des Bürgergeldes: Das Bürgergeld ersetzt das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Es wird eine Erhöhung der Regelbedarfe vorgenommen und Änderungen bei der Fortschreibung der Regelbedarfe umgesetzt.
  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs: Beim Bürgergeld stehen Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund. Die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit entfällt somit.
  • Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes: Der Soziale Arbeitsmarkt wird dauerhaft etabliert, um Menschen mit erschwerten Zugangschancen zum regulären Arbeitsmarkt langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten.

 

Zum 1. Juli 2023 treten weitere wichtige Regelungen in Kraft:

  • Einführung des "Kooperationsplans": Die Eingliederungsvereinbarung wird schrittweise bis Ende 2023 durch einen Kooperationsplan ersetzt. Dadurch sollen individuell zugeschnittene Maßnahmen zur beruflichen Integration vereinbart und umgesetzt werden.
  • Weiterbildungsprämie und monatliches Weiterbildungsgeld: Personen, die eine Weiterbildung mit Abschluss absolvieren, erhalten für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich wird ein monatliches Weiterbildungsgeld gewährt.
  • Verlängerte Förderdauer für Berufsabschlüsse: Bei Bedarf kann das Nachholen eines Berufsabschlusses auch unverkürzt gefördert werden. Die maximale Förderdauer für die Nachholung eines Berufsabschlusses muss dann ggf. nicht mehr um ein Drittel verkürzt werden und kann bis zu 3,5 Jahre betragen.
  • Verbesserte Grundkompetenzen: Personen, die Grundkompetenzen wie bessere Lese-, Mathematik- oder IT-Kenntnisse benötigen, sollen diese leichter nachholen können. Es werden gezielte Maßnahmen angeboten, um diese Fähigkeiten zu verbessern.

 

Das übergeordnete Ziel dieser Anpassungen ist es, die Rahmenbedingungen und finanziellen Leistungen für Weiterbildungen zu verbessern. Durch die Einführung des Bürgergeldes, die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und die Schaffung neuer Fördermöglichkeiten sollen Anreize geschaffen werden, um das Interesse an Qualifizierungen zu steigern. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Beschäftigungschancen von Arbeitssuchenden zu verbessern und sie gezielt auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten.

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

 

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