news

Beratung mit System
anfrage@schmalenbach.com

NEWS: NKR empfiehlt Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSchG)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat der Bundesregierung vorgeschlagen, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSchG) von 1977 vollständig aufzuheben.

Warum?

  • Das Gesetz ist nicht mehr praxisgerecht und veraltet: Online-Lehrgänge sind heute Standard, die Rechtsbegriffe im Gesetz sind unklar.
  • Der Verbraucherschutz ist bereits umfassend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
  • Der Zulassungsprozess über die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) verursacht hohe Bürokratie und ist nicht mehr zeitgemäß.
  • Die ZFU kann die Vielzahl heutiger Onlinekurse kaum erfassen.
  • Wettbewerbsverzerrung: Ausländische Anbieter sind vielfach nicht betroffen.

Was bedeutet das? Übergangsregelungen sind üblich. Solange die Aufhebung aber nicht beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt das FernUSchG weiterhin.

Es kann allerdings noch Monate dauern, bis neuen Regelungen greifen.

Zurück