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News für Bildungsträger (AZAV): Fachliche Weisungen (FW) der Bundesagentur für Arbeit (Aktualisierung)

Gültig ab: 01.01.2021

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Zulassung von Trägern und Maßnahmen

Fachliche Weisungen (FW) Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitslose und Beschäftigte sowie Zulassung von Trägern und Maßnahmen

Änderungen der Fassung vom 01.01.2021
• Verzicht der Agentur für Arbeit auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins bei beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Anpassung § 81 Abs. 4 Satz 4)

• Abweichende Regelungen beim Sammelantragsverfahren im Gegensatz zur Individualförderung sind möglich (Ergänzung § 82 Abs. 6; FW zu § 82: Aufnahme Ziffer 10)

• Betrifft: Zulassung im Einzelfall durch AA - Liegt ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse vor, kann die innerhalb der Bundesagentur zuständige Stelle im Einzelfall die Aufgaben einer fachkundigen Stelle für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wahrnehmen. ... Änderung der Rechtsgrundlage für den Kostenzustimmungsvorbehalt (FW zu § 177 Abs. 5)

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014613.pdf

 

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