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Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I – Telekom bietet eine Cloudlösung

Die Deutsche Telekom AG bietet für Träger von Sozialleistungen eine Cloud-Lösung mit Sozialdatenschutz. „Open Telekom Cloud“ heißt der neue Dienst.

Träger von Sozialleistungen wie z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften müssen einen besonderen Datenschutz sicherstellen.

Die Telekom versichert: „Mit der Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I können Träger von Sozialleistungen ihre Daten rechtssicher in der Open Telekom Cloud hosten“.

Weitere Informationen:

▷ Die Open Telekom Cloud öffnet sich für Träger von Sozialleistungen | Presseportal

 

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