Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I – Telekom bietet eine Cloudlösung
Die Deutsche Telekom AG bietet für Träger von Sozialleistungen eine Cloud-Lösung mit Sozialdatenschutz. „Open Telekom Cloud“ heißt der neue Dienst.
Träger von Sozialleistungen wie z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften müssen einen besonderen Datenschutz sicherstellen.
Die Telekom versichert: „Mit der Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I können Träger von Sozialleistungen ihre Daten rechtssicher in der Open Telekom Cloud hosten“.
Weitere Informationen:
▷ Die Open Telekom Cloud öffnet sich für Träger von Sozialleistungen | Presseportal