Bildungsträger / AZAV:
Verlängerung der Gültigkeit der Äquivalenzbescheinigungen bis zum 31.05.2022
Vom Beirat der Bundesagentur gem. § 182 SGB III wurde beschlossen:
Das Verfahren zum Umgang mit Äquivalenzbescheinigungen wird formlos und automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert.
Alle bestehenden ÄBS werden also automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert.