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Bildungsträger / AZAV:

Verlängerung der Gültigkeit der Äquivalenzbescheinigungen bis zum 31.05.2022

Vom Beirat der Bundesagentur gem. § 182 SGB III wurde beschlossen:

Das Verfahren zum Umgang mit Äquivalenzbescheinigungen wird formlos und automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert.

Alle bestehenden ÄBS werden also automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert. 

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