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Bildungsträger - AZAV-Maßnahmezulassung: neue Bundesdurchschnitts-kostensätze (gültig ab dem 01. Juni 2017)

Erstellt von Uwe Schmalenbach |

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze veröffentlicht

weiterführende Informationen

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze (gültig ab dem 01. Juni 2017) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht.

Bei einigen Berufsklassen wurden die Kostensätze pauschal um 1,7 Prozent angehoben. Es wurden allerdings auch einige Kostensätze abgesenkt (z.B. Fahrlehrer: 13,59 Euro statt vorher 15,48 Euro sowie 18 weitere Berufsklassen).

Im Bereich der Aktivierungsmaßnahmen gab es ebenfalls geringfügige Anpassungen. Eine Kostenzustimmung ist jedoch weiterhin nicht erforderlich. Der Wegfall des Produktpreises wurde zudem hier erstmals aufgenommen.

Die neuen B-DKS Listen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:

 

Zu den Empfehlungen: Empfehlungen des Beirats 21.12.2016.

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