news

Beratung mit System
anfrage@schmalenbach.com

Aktuelle Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III, Stand: 29.03.2018

Neue, übergreifende Standards für Träger- und Maßnahme-Zertifikate gelten ab dem 01.07.2018

Am 29.03.2018 veröffentlichte die BA die neuen durch den Beirat nach § 182 SGB III erlassenen Empfehlungen zur Umsetzung der AZAV. Die Empfehlungen umfassen neue, übergreifende Standards für Träger- und Maßnahme-Zertifikate und müssen von den FKS bis zum 01.07.2018 für alle Zertifikate bei Neuzulassungen (TZ und MZ) umgesetzt werden. Die fachkundigen Stellen sind frei in der Layout-Gestaltung ihrer Zertifikate, müssen allerdings die neuen Anforderungen auf den Zertifikaten umsetzen. Der Beirat hat hierzu Musterzertifikate als Anlage an die neuen Empfehlungen beigefügt.

Zurück