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Omnibus-Pakete der EU, um Bürokratie abzubauen: Entlastung bei dem EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) 

EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) 

Die EU will Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern, indem sie mit zwei Omnibus-Paketen mehrere Gesetze vereinfacht. Diese Vorschläge müssen allerdings erst noch vom Rat und Parlament beschlossen werden.

 

 

Für das Lieferkettengesetz (CSDDD) sollen Fristen und Regeln angepasst werden:

  • Umsetzung für Mitgliedstaaten erst ab Juli 2027.
  • Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und 900 Millionen Euro Umsatz müssen ab Juli 2028 die neuen Vorgaben erfüllen, kleinere Unternehmen ab Juli 2029.
  • Sorgfaltspflichten betreffen direkt das eigene Geschäft, Tochterunternehmen und Geschäftspartner (Tier 1). Indirekte Partner werden nur einbezogen, wenn negative Auswirkungen vorliegen.
  • Bewertung von Due-Diligence-Aktivitäten soll ggf. nur noch alle fünf Jahre erfolgen.
  • Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen bei Problemen sowie Zwangsgelder entfallen. Auch unionsweite Haftungsregelungen wurden gestrichen.
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