AZAV: Neue Empfehlungen betreffen die „umfassende Betreuung gemäß § 16k SGB II“
Der Beirat nach § 182 SGB III hat aktualisierte Empfehlungen am 28.02.2024 veröffentlicht.
Die Aktualisierung bezieht sich auf das Thema „umfassende Betreuung gemäß § 16k SGB II“ und beinhalten eine Klarstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Aktualisierungen wurde wieder mit roter Schrift gekennzeichnet und beginnen in der Anlage 5 und 6 (Musterzertifikate einseitig und mehrseitig). Die Klarstellung befindet sich in der Anlage 8 (ab Seite 45) und enthält Informationen für Träger und fachkundige Stellen zur Durchführung von Maßnahmen im Gutscheinverfahren für die ganzheitliche Betreuung.
Bildungsträger können im Rahmen von Vergabeverfahren durch die Jobcenter beauftragt oder über ein Gutschein-Verfahren (16k-Gutscheine) teilnehmen.
Die Durchführung im Gutscheinverfahren setzt eine Träger- und Maßnahmezulassung voraus.
Das Verfahren zur Zulassung von Maßnahmen nach § 16k SGB II entspricht dem der Zulassung von Maßnahmen nach § 45 SGB III in Verbindung mit §§ 179 ff SGB III.
Maßnahmen nach § 16k SGB II sind aber eigenständige Maßnahmen mit eigenen 16k-Gutscheinen. Sie sind somit kein Unterprodukt von Maßnahmen nach § 45 SGB III.
Die ganzheitliche Betreuung zielt auf den Aufbau und Stabilisierung beruflicher Handlungskompetenzen ab, z. B. durch Alltags- und Sozialcoaching. Mögliche Förderinhalte finden sich in der fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II.
Link auf die aktualisierten Empfehlungen vom 28.02.2024: