AZAV: Bekanntgabe der neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS) zum 01.07.2020
Die Bundes-Durchschnittskostensätze wurden um 20 % erhöht.
Heute, am 01.07.2020, ist die mit der Änderung des § 7 der AZAV angekündigte Anhebung der Bundes-Durchschnittskostensätze um 20 Prozent erfolgt.
Die aktuell gültigen Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS) sind durch die Bundesagentur für Arbeit bekannt gegeben worden:
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/bdksp-45-2020_ba146553.pdf (Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 SGB III)
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/bdks-fbw-2020_ba146554.pdf (Maßnahmen nach §§ 81, 82 SGB III)