Bildungsträger / AZAV:
Der Prüfdienst AMDL legt bei seinen aktuellen Überprüfungen besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Datenschutzes.
Im Schwerpunkt geht es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittländer in nicht EU-Staaten (Stichwort EU-DSGVO). Hier gibt es von den Herstellern wie Zoom oder MS Teams entsprechende Konformitätsbescheinigungen für die Verwendung von Servern in EU-Staaten.
Bildungsträger sollten folgendes beachten:
- Konformitätsbescheinigungen sollten bei einer Überprüfung vorliegen.
- Teilnehmer an Maßnahmen sollten der Nutzung von Software für Videokonferenzen zustimmen.
- Eine Bewertung des Datenschutzbeauftragten sollte vorliegen.